AGB´s
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Firma Blinkwasser – nachstehend „Anbieter“ genannt – und ihren Kunden.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die Leistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau oder dem Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht.
(4) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.
(5) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass der Anbieter erneut auf sie hinweisen müsste.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
(2) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Online-Marketing, Vertrieb, Social Media einschließlich Schulungen und Kursen. Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.
(3) Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf die Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
(4) Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie dem Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen.
(5) Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es sei denn, dass der Anbieter die Leistungserbringung verhindert.
(6)Leistungserbringung nach Zahlungseingang
Die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen durch Blinkwasser Media erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Blinkwasser Media ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen oder mit der Umsetzung zu beginnen, solange die vereinbarte Vergütung nicht vollständig oder gemäß den Zahlungsbedingungen des Vertrags geleistet wurde.
(7) Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, aktiv mitzuwirken.
(8) Kein Erfolgsgarant für erbrachte Leistungen
Blinkwasser Media verpflichtet sich zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen.
Es wird jedoch ausdrücklich keine Garantie für das Erreichen bestimmter geschäftlicher, finanzieller oder marketingbezogener Erfolge übernommen, insbesondere wenn externe Faktoren (z. B. Marktveränderungen, Kundenverhalten, Plattform-Algorithmen) die Ergebnisse beeinflussen.
Sollte der Kunde bestimmte Erfolge erwarten, die vertraglich nicht explizit zugesichert wurden, können daraus keine Forderungen gegenüber Blinkwasser Media abgeleitet werden.
(9) Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, wie Werbekosten, Werbekampagnen und zusätzliche Programmierleistungen, werden nicht vom Anbieter getragen. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden nur ein, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu machen.
(2) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail oder schriftlich geschlossen werden, zum Beispiel durch Bestätigung eines per E-Mail oder Messenger übersandten Angebotes in Textform. Es wird vertraglich vereinbart, dass der Anbieter das Telefonat, die Videokonferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Im Falle einer Video-Konferenz oder einem Telefonat kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossen werden.
(3) Sofern der Anbieter ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots durch den Kunden zustande, indem diese dem Kunden eine Bestätigung in Textform oder die Anmeldedaten für ein vom Anbieter bereitgestelltes Kundenportal übersendet.
§ 4 Vergütung, Absage oder Verschiebung von Dreharbeiten durch den Kunden sowie keine Rückerstattung für bereits begonnene oder vorbereitete Arbeiten
(1) Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des Anbieters angegeben und verbindlich.
(2) Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(3) Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
(4)Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
(5) Falls der Kunde einen bereits vereinbarten Drehtermin absagt oder verschiebt, gelten folgende Stornierungsgebühren:
Bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Drehtermin: Müssen die bereits angefallenen Reisekosten durch den Kunden übernommen werden. Die Unterkünfte und Anreisen werden 14 Tage vor dem Dreh gebucht.
Bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Drehtermin: 50 % der vereinbarten Vergütung als Entschädigung für Vorbereitungen und Produktionsressourcen.
Weniger als 7 Tage vor dem Drehtermin oder Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung.
(6) Eine Verschiebung eines Drehtermins ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Blinkwasser Media möglich.
(7) Sollte Blinkwasser Media aus unvorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) den Drehtermin nicht wahrnehmen können, wird ein Ersatztermin vereinbart. In diesem Fall entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten.
(8) Bereits erbrachte Leistungen oder vorbereitete Arbeiten werden auch im Falle einer vorzeitigen Vertragskündigung oder Stornierung vollständig in Rechnung gestellt.
(9) Dies gilt insbesondere für bereits erstellte Konzepte, angefertigte Videoproduktionen oder gestartete Werbekampagnen.
§ 5 Zahlung, Rechnung und Abtretung von Forderungen an Dritte
(1) Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Hohe nach Vertragsschluss fällig, es sei denn zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.
(2) Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt per Lastschrifteinzug. Der Kunde teilt dem Anbieter bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde dem Anbieter das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat, wodurch der Anbieter berechtigt wird, die Zahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des Kunden zu belasten. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert (bezeichnet als „Pre-Notification“). Die Pre-Notification ist nicht formgebunden (z. B. in Form einer Rechnung, Angaben in einer E-Mail, auf einer Webseite oder in AGB) erfolgen. Die Ankündigung der Belastung des Bankkontos beträgt einen Geschäftstag („Pre-Notification-Frist“). Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Der Anbieter kann zusätzlich ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden verlangen. Ein Formular wird dem Kunden bei Wahl dieser Zahlart überlassen. Die dem Anbieter erteilte SEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch für weitere Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
(3) Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten.
(4) Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind.
(5)Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Kunden unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber dem jeweiligen Anbieter der Zahlungsart ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter Schadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsartanbieters zu leisten, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.
(6)Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) Mahnverfahren & Verzugsfolgen
Falls der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug ist, wird eine erste Mahnung ohne Gebühren versendet.
Nach weiteren 7 Tagen erfolgt eine zweite Mahnung mit einer Mahngebühr von 10 €.
Bei weiterem Zahlungsverzug kann der Anbieter:
Vertragsleistungen aussetzen,
Inkassomaßnahmen einleiten,
den Vertrag außerordentlich kündigen & Schadensersatz geltend machen.
Ab einem Zahlungsverzug von 30 Tagen werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß §288 BGB erhoben.
(8) Blinkwasser Media ist berechtigt, offene Forderungen gegenüber dem Kunden an ein Inkassounternehmen oder eine Factoring-Gesellschaft abzutreten.
(9) Der Kunde wird darüber in Textform informiert, und die Zahlung ist dann direkt an den neuen Forderungsinhaber zu leisten.
(10) Rückbuchungen oder Zahlungsverzögerungen können zur sofortigen Fälligkeit der Gesamtvergütung führen.
§ 6 Änderungen und Zusatzleistungen
(1) Änderungswünsche des Auftraggebers bezüglich der vereinbarten Leistungen sind schriftlich mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung vom Anbieter wird nach bestem Ermessen über die Durchführbarkeit und etwaige Mehrkosten informieren.
(2) Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Vertragsgegenstand hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen.
§ 7 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde hat uns alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und uns bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt. Es ist dem Kunden bewusst, dass der Erfolg und die Geschwindigkeit, mit der seine persönlichen Ziele erreicht werden, maßgeblich von seiner eigenen Mitwirkung abhängen. Folglich ist seine aktive Beteiligung essentiell, um den maximalen Nutzen aus der Vereinbarung zu ziehen. Ohne dass eine explizite Aufforderung von uns erforderlich ist, verpflichtet sich der Kunde, uns alle für die Erbringung unserer Dienste notwendigen Informationen oder Daten pünktlich bereitzustellen und zuverlässige, akkurate sowie vollständige Auskünfte zu geben, einschließlich solcher, die erst im Laufe der Zusammenarbeit auftreten oder bekannt werden.
(2) Wir können Angaben und Mitteilungen des Kunden als richtig und vollständig unterstellen und sind zu Nachforschungen und Nachfragen nicht verpflichtet. Wir werden den Kunden jedoch bei von uns erkannten Unrichtigkeiten oder Informationslücken auf diesen Umstand hinweisen. Verzögerungen, die sich aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verzögerter Mitwirkungen ergeben, berechtigen uns zu einer entsprechend späteren Bereitstellung unserer Leistung, und zwar auch dann, wenn dies während eines bereits eingetretenen Verzuges erfolgt. Die Erreichung seiner Ziele durch den Kunden hängt ebenso davon ab, dass er alle für die Durchführung der Vereinbarten Zusammenarbeit notwendigen Entscheidungen zeitig trifft und erforderliche Zustimmungen schnell einholt. Der Kunde ist somit dazu verpflichtet, diese Entscheidungen umgehend zu treffen und uns mitzuteilen.
(3) Der Kunde übergibt uns nur solche Vorlagen und Materialien, deren auftragsgemäße Verwendung und Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt. Die vom Kunden bereitgestellten Informationen und Materialien müssen frei von Rechten Dritter sein und dürfen keine Schadsoftware enthalten. Der Kunde erteilt uns darüber hinaus nur solche Weisungen, deren Ausführung nicht gegen Rechte Dritter oder Gesetzesvorschriften verstößt. Wir sind zu einer rechtlichen Prüfung ausdrücklich nicht verpflichtet, werden den Kunden auf erkannte Rechtsverletzungen jedoch hinweisen. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen und Rechten Dritter sowie Schäden, Aufwendungen und Kosten frei, die auf vom Kunden zu vertretende Rechtsverletzungen zurückzuführen sind.
(4) Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen sowie der ihm übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. Wir sind berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 7 Tagen mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis nutzt. Danach erfolgende Beanstandungen gelten als nachträgliche Änderungswünsche. Abnahmen dürfen nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem schriftlich vereinbarten Gestaltungsergebnis vorliegt. Für abgenommene oder durch den Kunden bereitgestellte Inhalte ist unsere Haftung im Umfang der Abnahme/Bereitstellung durch den Kunden ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Grammatik/Rechtschreibung, inhaltliche Richtigkeit, Verwendbarkeit für den vorgesehenen Zweck, rechtliche Zulässigkeit und sonstige derartige Faktoren und deren jeweilige Auswirkungen. Das Lektorat ist nur Bestandteil unserer Leistung, soweit dies ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet ist. Wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder andere, außerhalb unserer Kontrolle liegende Umstände die Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen behindern, verschiebt sich der eventuell festgelegte Zeitplan für das Projekt (Meilensteine). Sollte der Kunde einer seiner Mitwirkungspflichten auch nach einer Mahnung und Fristsetzung nicht binnen eines Monats nachkommen, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils einen Monat. Der Kunde kann die geplante Videoanzahl für diesen Monat nicht in den nächsten Monat übertragen. Zudem sind wir berechtigt, dem Kunden entstandene Mehrkosten in Rechnung zu stellen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Unsere Ansprüche aufgrund eines Annahmeverzugs sind davon unberührt.
(5) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.
(6) Der Kunde ist für die Abklärung der rechtlichen Anforderungen an unsere Leistung verantwortlich. Insbesondere der Kunde sicherzustellen, dass durch abgenommene Leistungen oder durch Mitwirkungen des Kunden oder durch die Umsetzung kundenbezogene Anforderungen keine gewerblichen Schutzrechte, Rechte Dritter oder sonstige gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Dies umfasst insbesondere auch die Erfüllung der für den Kunden geltenden gesetzlichen Informations- und Aufklärungspflichten. Wir sind nicht zu rechtlicher Beratung oder Recherche verpflichtet. Unberührt bleibt unsere Haftung für die Bereitstellung vertragsgemäßer urheberrechtlicher Nutzungsrechte im Hinblick auf die von uns erbrachten Leistungsbestandteile. Es obliegt dem Kunden, für einen digitalen Anschluss zu sorgen, der den neuesten technischen Standards entspricht, damit digitale Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Zugangsdaten zu einer von uns bereitgestellten digitalen Plattform (persönliche Login-Daten) vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt sind. Die Weitergabe des Passworts an Dritte ist verboten und zieht sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Die Teilnahme an Videokonferenzen muss mit sichtbarer IP-Adresse erfolgen, und wir behalten uns das Recht vor, den Zugriff auf unsere technischen Systeme kontinuierlich zu überwachen.
(7)Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.
Verzögerungen, Nichterfüllung oder unzureichende Mitwirkung des Kunden können zu Verzögerungen oder Beeinträchtigungen der Ergebnisse führen.
Blinkwasser Media haftet nicht für mangelhafte oder verspätete Umsetzung, wenn diese durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden verursacht wurde.
§ 8 Zurückbehaltungsrecht
(1)Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(2) Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Anbieters unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
(3) Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, behalten wir uns das Recht vor, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung des ausstehenden Betrags auszusetzen.
(4) Bei Nichterfüllung von vereinbarten Ratenzahlungen oder monatlichen Retainer-Zahlungen durch den Kunden, sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und unsere Leistungen einzustellen. In diesem Fall wird die bis zum nächsten regulären Kündigungstermin fällige Vergütung als Schadensersatz gefordert, abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen.
§ 9 Haftung, Verjährung
(1) Der Anbieter haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässige Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters seiner gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Sätze 1 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Anbieter, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
(3) Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.
(6) Der Kunde ist im Rahmen der Dienstleistung für die Verwendung der abgeschlossenen Arbeit selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Veröffentlichung von Videos auf Social Media Plattformen durch den Anbieter (Account Management). Hierbei übernimmt der Anbieter nur das Hochladen unter Ausschluss jeglicher Haftung.
§ 10 Laufzeit, Kündigung & automatische Verlängerung
(1) Laufzeit & Verlängerung:
Der Vertrag wird zunächst für die im Vertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen.
Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf schriftlich durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird.
(2) Form der Kündigung:
Kündigungen müssen schriftlich per E-Mail oder postalisch an die im Vertrag angegebene Adresse gesendet werden.
Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.
Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie vom Anbieter innerhalb von 7 Tagen schriftlich bestätigt wurde.
(3) Außerordentliche Kündigung durch den Anbieter:
Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn:
Der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug ist.
Der Kunde gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt (z. B. Missachtung der Exklusivitätsklausel).
Der Kunde vorsätzlich falsche Angaben über seine Identität oder Zahlungsfähigkeit gemacht hat.
(4) Folgen einer nicht rechtzeitigen Kündigung:
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
Der Kunde ist zur vollständigen Zahlung der neuen Vertragsperiode verpflichtet.
Falls der Kunde nach automatischer Vertragsverlängerung kündigen möchte, bleibt er für die gesamte neue Vertragsperiode zahlungspflichtig, sofern nicht eine frühzeitige Kündigungsmöglichkeit explizit vereinbart wurde.
(5) Vorzeitige Kündigung durch den Kunden:
Eine vorzeitige Kündigung ist nur in folgenden Fällen zulässig:
(a) Schwerwiegender Vertragsverstoß des Anbieters, der nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mahnung behoben wird.
(b) Einvernehmliche Sonderregelung, die schriftlich dokumentiert wurde.
§ 11 Urheberrecht
(1)Alle vom Anbieter zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und alle anderen Arbeitsergebnisse des Anbieters sind geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte des Anbieters an den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
(2) Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d. h. mit der letzten Rate, sofern dies zutrifft). Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse des Anbieters abzuändern und dann zu verwerten.
(3) Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Anbieters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe ergibt.
(4) Mit Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, so dass diese gelöscht und eventuelle Zugänge entzogen werden können.
§ 12 Unterlagen des Kunden
(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B. Fotos und Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden Kosten frei.
(3)Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für die Schriftstücke, die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Anbieter kann von Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.
(4)Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
(5) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
(6) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 13 Datenschutz, Passwortsicherheit
(1) Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ihm überlassenen Passwörter und Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
(3) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der Daten des Auftraggebers zu gewährleisten. Dennoch kann keine absolute Sicherheit gewährleistet werden, und der Anbieter haftet nicht für etwaige Schäden oder Verluste von Daten, die durch unbefugten Zugriff oder Missbrauch entstehen.
§ 14 Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und insbesondere die Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
(2) Die Parteien werden eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO abschließen.
§ 15 Exklusivität
(1) Während der Vertragslaufzeit verpflichtet sich der Auftraggeber, keine vergleichbaren Leistungen von Wettbewerbern vom Anbieter in Anspruch zu nehmen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 16 Vertraulichkeit, Äußerungen
(1)Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
(2) Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer vom Anbieter veranstalteten Facebook-Gruppe. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlungen gegen diese Pflichten auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt.
(3) Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
(4)Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftragsgebers.
(5) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.
§ 17 Eigentumsrechte an geistigem Eigentum (Meta-Werbekampagnen)
(1) Der Anbieter behält sämtliche Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf Werbekampagnen, die im Rahmen der Kooperation im Werbeanzeigenmanager des Kunden erstellt werden. Diese Rechte verbleiben entweder direkt beim Anbieter oder bei dessen Lizenzgebern.
(2) Dem Kunden wird eine begrenzte, nicht übertragbare und nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der erstellten Inhalte gewährt. Diese Lizenz gilt ausschließlich für die im Kooperationsvertrag festgelegte Verwendung, einschließlich der Nutzung der Inhalte in Facebook-Werbekampagnen.
(3) Nach Beendigung der Zusammenarbeit werden alle im Auftrag des Kunden erstellten Facebook-Werbekampagnen deaktiviert und entfernt, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
(4) Der Kunde akzeptiert, dass nach Beendigung der Kooperation keine Rechte zur Nutzung oder zum Zugriff auf die Werbekampagnen auf Meta oder deren Inhalte mehr bestehen. Der Kunde ist selbst für das Sichern und Speichern aller notwendigen Daten und Informationen im Zusammenhang mit den Facebook-Werbekampagnen vor dem Ende der Zusammenarbeit verantwortlich.
(5) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten, Informationen oder Inhalten, die mit den Meta-Werbekampagnen im Zusammenhang stehen, nachdem die Kooperation beendet wurde.
§ 18 Änderung dieser AGB
(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
(2) Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht.
§ 19 Änderungen der Dienstleistungen
(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die angebotenen Dienstleistungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, um auf Veränderungen im Markt oder in der Social Media Landschaft zu reagieren. Derartige Änderungen werden den Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
§ 20 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz vom Anbieter, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 21 Haftungsausschluss für Social Media Plattformen
(1) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Änderungen der Nutzungsbedingungen oder Algorithmen von Social Media Plattformen, die sich auf die Sichtbarkeit oder Effektivität der geposteten Inhalte auswirken können.
(2) Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Ausfallzeiten oder technische Probleme der Social Media Plattformen, die sich auf die Veröffentlichung oder Performance der Inhalte auswirken können.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Sperrungen, Strikes oder Einschränkungen von Social-Media-Konten, die durch:
Verstöße gegen Plattformrichtlinien,
unerlaubte Inhalte des Kunden oder
externe Änderungen an den Plattformen verursacht werden.
(4) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller Werberichtlinien und übernimmt jegliche Haftung für Verstöße gegen Plattformrichtlinien.
§ 22 Elektronische Kommunikation
(1)Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Kunde eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der Kunde den Anbieter entsprechend in Textform informieren.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§ 23 Einverständnis mit den Richtlinien von Social Media Plattformen
(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der vom Anbieter erstellten Inhalte die jeweiligen Richtlinien und Nutzungsbedingungen der Social Media Plattformen zu beachten.
(2) Der Kunde entbindet den Anbieter von jeglicher Haftung, die aus einer Verletzung dieser Richtlinien resultiert.
§ 24 Nutzung von Musik in Projekten
(1) Dienstleister verpflichtet sich, ausschließlich Musikstücke und -werke zu verwenden, für die gültige kommerzielle Lizenzen vorliegen. Dies stellt sicher, dass alle musikalischen Inhalte in unseren Projekten den geltenden Urheberrechtsbestimmungen entsprechen und rechtlich abgesichert sind.
(2) Auf expliziten Wunsch des Kunden kann unsere Agentur auf die Musikbibliothek von Instagram zugreifen, um aktuelle und trendige Musiktitel für das jeweilige Projekt zu nutzen. Diese Vorgehensweise zielt darauf ab, die Attraktivität und die Reichweite des Projekts zu steigern, insbesondere durch die Nutzung populärer und weit verbreiteter Musikstücke.
§ 25 Exklusivität und Zusammenarbeit mit weiteren Agenturen
(1) Während der gesamten Vertragslaufzeit verpflichtet sich der Kunde, keine weiteren Agenturen oder externe Dienstleister für Social-Media-Marketing, Videoproduktion oder ähnliche Leistungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Blinkwasser Media zu beauftragen.
(2) Falls der Kunde ohne schriftliche Zustimmung eine weitere Agentur beauftragt, behält sich Blinkwasser Media das Recht vor:
Die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung zu beenden und
Die gesamte ausstehende Vergütung für den vereinbarten Leistungszeitraum als Vertragsstrafe in Rechnung zu stellen.
(3) Jede Zusammenarbeit mit weiteren Agenturen muss vorab schriftlich und nachweislich durch Blinkwasser Media genehmigt werden. Eine mündliche Absprache reicht nicht aus.
(4) Falls der Kunde nachträglich eine weitere Agentur beauftragt, ohne schriftliche Zustimmung von Blinkwasser Media, behalten wir uns vor, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung zu beenden.
In diesem Fall wird die gesamte ausstehende Vertragsvergütung sofort fällig, da die Exklusivitätsvereinbarung verletzt wurde.
Bei Verletzung der Exklusivitätsklausel wird die Vertragsstrafe automatisch fällig. Ein Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Beträge besteht nicht und der Kunde bleibt zur Zahlung der vollen ausstehenden Vertragsvergütung verpflichtet.
§ 26 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Stand: 14.02.2025
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Chris Sygo
Gründer & CEO