(1) Der Kunde hat uns alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und uns bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt. Es ist dem Kunden bewusst, dass der Erfolg und die Geschwindigkeit, mit der seine persönlichen Ziele erreicht werden, maßgeblich von seiner eigenen Mitwirkung abhängen. Folglich ist seine aktive Beteiligung essentiell, um den maximalen Nutzen aus der Vereinbarung zu ziehen. Ohne dass eine explizite Aufforderung von uns erforderlich ist, verpflichtet sich der Kunde, uns alle für die Erbringung unserer Dienste notwendigen Informationen oder Daten pünktlich bereitzustellen und zuverlässige, akkurate sowie vollständige Auskünfte zu geben, einschließlich solcher, die erst im Laufe der Zusammenarbeit auftreten oder bekannt werden.
(2) Wir können Angaben und Mitteilungen des Kunden als richtig und vollständig unterstellen und sind zu Nachforschungen und Nachfragen nicht verpflichtet. Wir werden den Kunden jedoch bei von uns erkannten Unrichtigkeiten oder Informationslücken auf diesen Umstand hinweisen. Verzögerungen, die sich aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verzögerter Mitwirkungen ergeben, berechtigen uns zu einer entsprechend späteren Bereitstellung unserer Leistung, und zwar auch dann, wenn dies während eines bereits eingetretenen Verzuges erfolgt. Die Erreichung seiner Ziele durch den Kunden hängt ebenso davon ab, dass er alle für die Durchführung der Vereinbarten Zusammenarbeit notwendigen Entscheidungen zeitig trifft und erforderliche Zustimmungen schnell einholt. Der Kunde ist somit dazu verpflichtet, diese Entscheidungen umgehend zu treffen und uns mitzuteilen.
(3) Der Kunde übergibt uns nur solche Vorlagen und Materialien, deren auftragsgemäße Verwendung und Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt. Die vom Kunden bereitgestellten Informationen und Materialien müssen frei von Rechten Dritter sein und dürfen keine Schadsoftware enthalten. Der Kunde erteilt uns darüber hinaus nur solche Weisungen, deren Ausführung nicht gegen Rechte Dritter oder Gesetzesvorschriften verstößt. Wir sind zu einer rechtlichen Prüfung ausdrücklich nicht verpflichtet, werden den Kunden auf erkannte Rechtsverletzungen jedoch hinweisen. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen und Rechten Dritter sowie Schäden, Aufwendungen und Kosten frei, die auf vom Kunden zu vertretende Rechtsverletzungen zurückzuführen sind.
(4) Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen sowie der ihm übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. Wir sind berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 7 Tagen mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis nutzt. Danach erfolgende Beanstandungen gelten als nachträgliche Änderungswünsche. Abnahmen dürfen nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem schriftlich vereinbarten Gestaltungsergebnis vorliegt. Für abgenommene oder durch den Kunden bereitgestellte Inhalte ist unsere Haftung im Umfang der Abnahme/Bereitstellung durch den Kunden ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Grammatik/Rechtschreibung, inhaltliche Richtigkeit, Verwendbarkeit für den vorgesehenen Zweck, rechtliche Zulässigkeit und sonstige derartige Faktoren und deren jeweilige Auswirkungen. Das Lektorat ist nur Bestandteil unserer Leistung, soweit dies ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet ist. Wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder andere, außerhalb unserer Kontrolle liegende Umstände die Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen behindern, verschiebt sich der eventuell festgelegte Zeitplan für das Projekt (Meilensteine). Sollte der Kunde einer seiner Mitwirkungspflichten auch nach einer Mahnung und Fristsetzung nicht binnen eines Monats nachkommen, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils einen Monat. Der Kunde kann die geplante Videoanzahl für diesen Monat nicht in den nächsten Monat übertragen. Zudem sind wir berechtigt, dem Kunden entstandene Mehrkosten in Rechnung zu stellen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Unsere Ansprüche aufgrund eines Annahmeverzugs sind davon unberührt.
(5) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.
(6) Der Kunde ist für die Abklärung der rechtlichen Anforderungen an unsere Leistung verantwortlich. Insbesondere der Kunde sicherzustellen, dass durch abgenommene Leistungen oder durch Mitwirkungen des Kunden oder durch die Umsetzung kundenbezogene Anforderungen keine gewerblichen Schutzrechte, Rechte Dritter oder sonstige gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Dies umfasst insbesondere auch die Erfüllung der für den Kunden geltenden gesetzlichen Informations- und Aufklärungspflichten. Wir sind nicht zu rechtlicher Beratung oder Recherche verpflichtet. Unberührt bleibt unsere Haftung für die Bereitstellung vertragsgemäßer urheberrechtlicher Nutzungsrechte im Hinblick auf die von uns erbrachten Leistungsbestandteile. Es obliegt dem Kunden, für einen digitalen Anschluss zu sorgen, der den neuesten technischen Standards entspricht, damit digitale Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Zugangsdaten zu einer von uns bereitgestellten digitalen Plattform (persönliche Login-Daten) vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt sind. Die Weitergabe des Passworts an Dritte ist verboten und zieht sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Die Teilnahme an Videokonferenzen muss mit sichtbarer IP-Adresse erfolgen, und wir behalten uns das Recht vor, den Zugriff auf unsere technischen Systeme kontinuierlich zu überwachen.
(7)Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.
Verzögerungen, Nichterfüllung oder unzureichende Mitwirkung des Kunden können zu Verzögerungen oder Beeinträchtigungen der Ergebnisse führen.
Blinkwasser Media haftet nicht für mangelhafte oder verspätete Umsetzung, wenn diese durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden verursacht wurde.