(1) Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Hohe nach Vertragsschluss fällig, es sei denn zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.
(1a) Fristen für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag vollständig eingegangen ist und alle notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden vollständig erbracht wurden. Die Vertragslaufzeit beginnt dennoch zum vertraglich vereinbarten Datum, unabhängig davon, ob der Kunde das Projekt aktiv gestartet hat.
(2) Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt per Lastschrifteinzug. Der Kunde teilt dem Anbieter bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde dem Anbieter das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat, wodurch der Anbieter berechtigt wird, die Zahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des Kunden zu belasten. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert (bezeichnet als „Pre-Notification“). Die Pre-Notification ist nicht formgebunden (z. B. in Form einer Rechnung, Angaben in einer E-Mail, auf einer Webseite oder in AGB) erfolgen. Die Ankündigung der Belastung des Bankkontos beträgt einen Geschäftstag („Pre-Notification-Frist“). Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Der Anbieter kann zusätzlich ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden verlangen. Ein Formular wird dem Kunden bei Wahl dieser Zahlart überlassen. Die dem Anbieter erteilte SEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch für weitere Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
(3) Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten.
(4) Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind.
(5)Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Kunden unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber dem jeweiligen Anbieter der Zahlungsart ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter Schadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsartanbieters zu leisten, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.
(5a) Der Anbieter ist berechtigt, eine pauschale Verwaltungskostenentschädigung i. H. v. 20 % der Gesamtvergütung zu berechnen, sollte der Kunde trotz mehrfacher Aufforderung über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht starten.
(6)Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) Mahnverfahren & Verzugsfolgen
Falls der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug ist, wird eine erste Mahnung ohne Gebühren versendet.
Nach weiteren 7 Tagen erfolgt eine zweite Mahnung mit einer Mahngebühr von 10 €.
Bei weiterem Zahlungsverzug kann der Anbieter:
Vertragsleistungen aussetzen,
Inkassomaßnahmen einleiten,
den Vertrag außerordentlich kündigen & Schadensersatz geltend machen.
Ab einem Zahlungsverzug von 30 Tagen werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß §288 BGB erhoben.
(8) Blinkwasser Media ist berechtigt, offene Forderungen gegenüber dem Kunden an ein Inkassounternehmen oder eine Factoring-Gesellschaft abzutreten.
(9) Der Kunde wird darüber in Textform informiert, und die Zahlung ist dann direkt an den neuen Forderungsinhaber zu leisten.
(10) Rückbuchungen oder Zahlungsverzögerungen können zur sofortigen Fälligkeit der Gesamtvergütung führen.
(11) Ein Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen berechtigt den Anbieter, sämtliche laufenden Leistungen sofort einzustellen, Inkassoverfahren einzuleiten und die Gesamtvergütung für die restliche Vertragslaufzeit sofort fällig zu stellen.